Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BeeStage
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche über die Website beestage.de oder über den zugehörigen WhatsApp-Kommunikationskanal geschlossenen Verträge über die Nutzung der KI-gestützten Bildbearbeitungsdienste (nachfolgend „Dienst“) des Anbieters beestage, Jean-Pierre Kaiser, Zschertnitzer Straße 66, 01219 Dresden (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er den Dienst ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehaltlos erbringt.
(4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung des Anbieters in Textform maßgebend.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen KI-gestützten Bildbearbeitungsdienst für Immobilienbilder zur Verfügung. Der Dienst umfasst insbesondere folgende Bearbeitungsleistungen:
- a) Digitales Homestaging (virtuelle Möblierung leerer Räume),
- b) Lichtoptimierung (Helligkeit, Details, Wetteranpassung),
- c) Tag- und Nachtwirkung (stimmungsvoller Abendlook),
- d) Entrümpeln (digitales Entfernen störender Elemente),
- e) Stilanpassung (Änderung des Einrichtungsstils),
- f) Grundrisserstellung (Erstellung moderner 3D-Grafiken aus vorhandenen Plänen; derzeit als Beta-Funktion, vgl. § 11).
(2) Die Kommunikation und Übermittlung der Bilder erfolgt über den WhatsApp-Kommunikationskanal des Anbieters. Der Kunde sendet ein Immobilienfoto zusammen mit einer Beschreibung des gewünschten Bearbeitungsergebnisses und erhält das bearbeitete Bild über denselben Kanal zurück.
(3) Die Bearbeitungsergebnisse werden durch KI-Technologie generiert. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-generierte Ergebnisse je nach Ausgangsbild variieren können und nicht in jedem Fall ein perfektes Resultat erzielen. Die bestehende Architektur und Raumgeometrie der abgebildeten Räumlichkeiten wird bei der Bearbeitung nicht verändert.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang des Dienstes weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, soweit die vertragswesentlichen Leistungspflichten hierdurch nicht eingeschränkt werden und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Darstellung des Leistungsangebots auf der Website beestage.de stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, durch Auswahl eines Tarifs und Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenangebots durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Freischaltung des Kundenzugangs.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und den Anbieter über Änderungen seiner Daten unverzüglich zu informieren.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Der Anbieter bietet für den Tarif „Einsteiger“ eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ab Freischaltung des Kundenzugangs an. Während der Testphase stehen dem Kunden sämtliche Funktionen des gewählten Tarifs zur Verfügung.
(2) Die Testphase geht nach Ablauf von 30 Tagen automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement im gewählten Tarif über, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht) kündigt.
(3) Mit der Inanspruchnahme der Testphase beginnt die Mindestvertragslaufzeit gemäß § 6 Abs. 1 erst mit dem Beginn des kostenpflichtigen Abonnements.
§ 5 Tarife, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus der Preisübersicht auf der Website beestage.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Es handelt sich um Nettopreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
(2) Die Vergütung ist im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums (monatlich oder jährlich, je nach gewähltem Abrechnungszyklus) fällig. Die jeweils akzeptierten Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt.
(3) Nicht in Anspruch genommene Bildbearbeitungen eines Abrechnungszeitraums verfallen mit dessen Ablauf und werden nicht in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zu sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Anbieter behält sich vor, die Preise für bestehende Vertragsverhältnisse mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform anzupassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat ab Beginn des kostenpflichtigen Abonnements.
(2) Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
(3) Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht).
(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
- a) der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist,
- b) der Kunde gegen seine Pflichten aus § 7 in erheblicher Weise verstößt,
- c) ein Fall des § 8 Abs. 3 (Sperrung wegen missbräuchlicher Nutzung) vorliegt und der Kunde sein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich einstellt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Dienst ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der geltenden Rechtsvorschriften zu nutzen.
(2) Der Kunde darf ausschließlich Bilddateien übermitteln, an denen er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt oder für deren Nutzung er vom Rechteinhaber autorisiert ist. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche für die Inanspruchnahme des Dienstes sowie für die in § 9 Abs. 4 geregelte Nutzung zu KI-Trainingszwecken erforderlichen Rechte an den übermittelten Bilddateien verfügt, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte sowie – sofern auf den Bildern Personen, Grundstücke oder geschützte Werke erkennbar sind – die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen. Der Kunde sichert weiter zu, dass die Nutzung im Rahmen des Dienstes keine Rechte Dritter verletzt und keinen wirksamen Vorbehalten gegen Text-und-Data-Mining (§ 44b Abs. 3 UrhG) entgegensteht.
(3) Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
- a) Bilddateien zu übermitteln, die rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornographische oder anderweitig anstößige Inhalte darstellen,
- b) den Dienst in einer Weise zu nutzen, die geeignet ist, die Funktionsfähigkeit des Dienstes oder die Infrastruktur des Anbieters zu beeinträchtigen,
- c) den Zugang zum Dienst unbefugten Dritten zur Verfügung zu stellen oder Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben,
- d) den Dienst zu Zwecken zu nutzen, die darauf gerichtet sind, Verbraucher oder Dritte über die tatsächliche Beschaffenheit einer Immobilie in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise zu täuschen.
(4) Der Kunde hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Zugangs bestehen.
§ 8 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 7, insbesondere wegen der Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten Dritter durch die vom Kunden übermittelten Bilddateien, gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich der gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig über die zur Verteidigung relevanten Umstände zu informieren und den Anbieter bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor er über die Inanspruchnahme entscheidet. Der Anbieter wird ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnis- oder Vergleichserklärung abgeben, es sei denn, dem Kunden steht offensichtlich kein Verteidigungsmittel zur Seite.
§ 9 Nutzungsrechte an den bearbeiteten Bildern
(1) Der Kunde erhält an den durch den Dienst bearbeiteten Bildern ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives Recht zur kommerziellen Nutzung im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit.
(2) Der Anbieter behält das Recht, die bearbeiteten Bilder in anonymisierter Form (d. h. ohne Zuordnung zum Kunden) zu Zwecken der Qualitätsverbesserung, der Weiterentwicklung des Dienstes sowie zu Werbezwecken (z. B. als Referenzbilder auf der Website) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
(3) An den vom Kunden übermittelten Ausgangsbildern werden dem Anbieter keine Rechte übertragen. Der Anbieter erhält lediglich das Recht, die Ausgangsbilder im Rahmen und zum Zweck der Leistungserbringung zu verarbeiten.
(4) Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches und übertragbares Recht ein, die vom Kunden übermittelten Ausgangsbilder sowie die durch den Dienst erzeugten Ergebnisbilder zum Zweck des Trainings, der Validierung und der Weiterentwicklung eigener oder vom Anbieter genutzter KI-Modelle zu verwenden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich in anonymisierter oder aggregierter Form ohne Zuordnung zum Kunden. Der Anbieter wird keine Rohbilder öffentlich zugänglich machen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen (opt-out); bereits in Trainingsdatensätze eingeflossene Daten müssen dabei nicht rückwirkend entfernt werden.
§ 10 Verfügbarkeit und Gewährleistung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Der Kunde erkennt an, dass eine 100-prozentige Verfügbarkeit technisch nicht gewährleistet werden kann. Insbesondere Wartungsarbeiten, technische Störungen sowie höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale im Wesentlichen erfüllt. Ist die Leistung mangelhaft, ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt und verpflichtet.
(3) Offensichtliche Mängel an den bearbeiteten Bildern hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung gegenüber dem Anbieter in Textform zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar.
(4) Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen in § 12.
§ 11 Beta-Funktionen
(1) Der Anbieter kann einzelne Funktionen des Dienstes als „Beta-Funktionen“ kennzeichnen. Beta-Funktionen befinden sich noch in der Entwicklung und werden dem Kunden unentgeltlich und ohne Gewähr für eine bestimmte Funktionalität, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit zur Verfügung gestellt.
(2) Für Beta-Funktionen übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung. Die Nutzung von Beta-Funktionen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Anbieter haftet für Schäden, die aus der Nutzung von Beta-Funktionen entstehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für Beta-Funktionen – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Beta-Funktionen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf die dauerhafte Bereitstellung von Beta-Funktionen besteht nicht.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b) für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- d) im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen, soweit nicht Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde die bearbeiteten Bilder in einer Weise einsetzt, die Dritte über den tatsächlichen Zustand einer Immobilie täuscht. Der Kunde ist für die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben bei der Verwendung der bearbeiteten Bilder selbst verantwortlich.
§ 13 Sperrung bei missbräuchlicher Nutzung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn
- a) konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde den Dienst unter Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht nutzt,
- b) der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung fälliger Vergütung in Verzug ist,
- c) die Sperrung zum Schutz des Anbieters, anderer Kunden oder Dritter erforderlich ist.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung und deren Gründe unverzüglich in Textform informieren. Dem Kunden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Soweit die Gründe für die Sperrung entfallen, wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt.
(3) Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Dauer einer berechtigten Sperrung bestehen.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website beestage.de.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 15 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwerten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung der empfangenden Partei beruht, oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 16 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Marktbedingungen oder aus anderen sachlichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Kontakt
E-Mail: info@bee-stage.de